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Beratung · Planung · Montage · Überprüfung

absturzsicherungen

Absturzsicherungen sind fallspezifisch an Wandöffnungen, Verkehrswegen, Schächten, Gruben usw. erforderlich. Zu den gefährlichsten Bautätigkeiten zählen eindeutig Arbeiten auf Dächern: Die gesamte Dachfläche ist als Gefahrenbereich zu betrachten.

Auch bei den später erforderlichen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten müssen Personen permanent gesichert sein – durch bauliche Maßnahmen oder Dachsicherheitssysteme wie Anschlageinrichtungen. Wir bieten Ihnen eine kompetente, bedarfsbezogene Beratung und Planung sowie die Montage, Wartung und Überprüfung aller Systeme.

Grundlagen

ab wann ist eine absturzsicherung erforderlich?

Absturzsicherungen sind nicht nur am Dach, sondern auch an Stiegenläufen und Wandöffnungen über 1 m Absturzhöhe, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen oder über Gewässern erforderlich. Notwendig sind sie auch an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die über 2 m Absturzhöhe über dem Boden oder anderen Flächen liegen. Das bezieht sich nicht nur auf die Höhe, sondern auch auf die Tiefe, etwa bei Gruben, Luken und Schächten. An Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen mit Versinkungsgefahr muss unabhängig von der Absturzhöhe immer eine Absturzsicherung vorhanden sein.

Besondere Absturzgefahr besteht außerdem, wenn sich eine Person in einem Bereich von bis zu 2 m zu einer Absturzkante aufhält. Als Absturzkanten bezeichnet man Kanten, über die Personen bei Bauarbeiten mehr als 1,00 m tief abstürzen können – etwa an baulichen Anlagen, Baustelleneinrichtungen, Gerüsten, Geräten und verschiedenen Hilfskonstruktionen.

Für Arbeiten auf Dächern mit einer Absturzhöhe von mehr als 3,00 m und einer Dachneigung bis zu 20° sind geeignete Absturzsicherungen oder Schutzeinrichtungen anzubringen. Anstelle von Absturzsicherungen sind auch Abgrenzungen zulässig (§ 87 Abs. 2 BauV).

Schon bei der Planung ist zu beachten, dass Personen für später erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten permanent gesichert sein sollen.

Auf einen Blick

ab 1 m
Stiegenläufe, Wandöffnungen, Arbeitsplätze über Gewässern
ab 2 m
alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege – auch in der Tiefe
ab 3 m
Arbeiten auf Dächern mit bis zu 20° Neigung
immer
bei Versinkungsgefahr, unabhängig von der Absturzhöhe

Als Absturzgefahr gelten

  • Sturz vom Dach bzw. Dachrand
  • Durchbrechen und Sturz durch Dachflächen
  • Sturz durch eine Dachöffnung
  • Sturz durch Lichtkuppeln oder andere Elemente

Sicheres Arbeiten auf Dächern behandelt die ÖNORM B 3417.

Was wir montieren

systeme

Anschlagpunkte und Einzelanschlagpunkte

ÖNORM EN 795:2012 · ÖNORM B 3417:2010

Einzelanschlagpunkte werden auf Flach- und Steildächern und in verschiedenen Bereichen der Industrie montiert, etwa an Kranbahnen oder über großen Maschinen und Fertigungsstraßen. Auch an Fenstern, wo ein Seilsicherungssystem nicht sinnvoll integriert werden kann, gewährleisten Einzelanschlagpunkte bei sach- und fachkundiger Montage Sicherheit.

Sie sind geeignet für Dächer unterschiedlicher Neigungen, für Flachdächer sowie für verschiedene Untergründe wie Beton, Holz, Trapezbleche oder Stahl.

Je nach Verwendungsart hält ein Einzelanschlagpunkt den Arbeiter auf Abstand zur Absturzkante, um einem Sturz vorzubeugen (Rückhaltesystem), oder er fängt den Stürzenden auf, bevor dieser einen tödlichen Aufprall erleidet (Auffangsystem).

Türtraverse

ÖNORM EN 795:2012

Die Türtraverse bietet eine sichere Anschlagmöglichkeit für spontane Arbeitseinsätze. Diese Anschlageinrichtung wird ohne Werkzeug einfach im Türrahmen geklemmt.

Seilsicherungssysteme

horizontal: DIN EN 795 Klasse C · vertikal, feste Führung: DIN EN 353-2

Ein Seilsicherungssystem besteht aus einem flexiblen Edelstahlseil, das zwischen mindestens zwei Punkten entweder vertikal (vertikales Seilsicherungssystem) oder horizontal (horizontales Seilsicherungssystem) gespannt wird. Seilsysteme garantieren Personen bei Dacharbeiten größte Bewegungsfreiheit. Idealerweise können sie die Systeme auf beiden Seiten begehen, ohne sich um- oder auszuhängen. Ein weiterer Vorteil speziell bei horizontalen Seilsicherungen sind über Kopf montierte Systeme.

Horizontale Seilsicherungssysteme können über Endhalter, Spannelemente, Zwischenstützen und Kurvenelemente (DIN EN 795) verfügen. Flexible Seilzwischenhalter und Kurvenelemente passen sich optimal verschiedensten Dach- und Fassadenstrukturen an.

Vertikale Seilsicherungssysteme dienen zumeist dem Steigschutz.

Schienensysteme

horizontal: EN 795 Typ D · vertikal: EN 353-1:2002 · Allround: EN 795 Typ D, EN 353-1:2002

Schienensysteme sind für unterschiedliche Anwendungen geeignet. Sie sind einfach zu montieren, und die optional angebotenen Kurven- und Bogenelemente passen das System der jeweiligen baulichen Gegebenheit optimal an.

Personen, die an absturzgefährdeten Standorten arbeiten, können sich so überall am beweglichen Anschlagpunkt einhängen und sich absolut ungehindert im gesamten Schienenverlauf bewegen.

Schienensysteme werden zur Höhensicherung im Arbeits- und Eventbereich eingesetzt. Diese Systeme sind zur Sicherung gegen Absturz in Verbindung mit einer PSA und zum Transport von im Seil hängenden Personen geeignet. Es handelt sich um individuelle Systeme mit unterschiedlichen Konfigurationen.

Steigschutzleitern

EN 353-1 · EN 353-2

Die Steigschutzleiter (EN 353-1) ist eine Sicherheitsvariante beim Auf- bzw. Absteigen an allen Anlagentypen: Maste, Gebäude, Stahlkonstruktionen, Industrieanlagen oder Schornsteine sowie für die Ausrüstung von Grubenzugängen, Revisionsschächten, Kanalisationsschächten usw. Es handelt sich um vertikale permanente (eventuell temporäre, also mobile) Zugangswege.

Der Arbeiter muss einen Auffanggurt tragen, der direkt am Fangwagen (Auffanggerät) eingehakt wird, welcher in den festen Führungsschienen positioniert ist. Steigschutzleitern mit beweglicher Führung entsprechen der EN 353-2.

Dreibaum

EN 795:2012 Typ B

Der Dreibaum ist eine Anschlageinrichtung für PSAgA. Diese transportablen Anschlageinrichtungen unterliegen besonderen Anforderungen: leichte Konstruktion, einfache Handhabung bei Auf- und Abbau und bei der Bedienung.

Dreibäume sind mit Rettungshubeinrichtungen bis ca. 40 m Tiefe einsetzbar.

Lichtkuppelsicherung

EN 1263-1

Zu den gefährlichsten Bautätigkeiten zählen Arbeiten auf Dächern. Die gesamte Dachfläche ist ein Gefahrenbereich.

Die meisten in Österreich eingesetzten Lichtkuppeln haben jedoch keine Durchsturzsicherung. Da die meisten Flachdächer zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken begangen werden müssen, ist eine solche Sicherung gegen Durchbrüche unumgänglich. Die Sicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Speziell bei Räumungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Winter werden Lichtkuppeln als Gefahrenquelle oft unterschätzt, und es kommt leider immer öfter zu tödlichen Arbeitsunfällen.

Lichtkuppelsicherungen zeichnen sich durch einfachen Einbau und einfaches Nachrüsten aus und sorgen für optimale Licht- und Rauchdurchlässigkeit.

Flachdachsicherung, Seitenschutz und Geländer

Seitenschutz ab 3 m Absturzhöhe · bei Verkehrswegen ab 2 m

Flachdachsicherung ist ein Sammelbegriff für schützende Maßnahmen, die zwar keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erfordern, aber beispielsweise Seitenschutz in Form eines Gerüsts oder Schutzgeländers voraussetzen. Ein Seitenschutzsystem ist ab 3 m Absturzhöhe erforderlich, bei Verkehrswegen schon ab 2 m.

Auch Dachdurchdringungen wie Lichtbänder oder Lichtkuppeln müssen durchsturzsicher gestaltet werden. Beschickungsöffnungen für den Materialhochtransport müssen gebaut und Schutzbeläge verlegt werden. Außenaufgänge in Form von Treppentürmen sind heute Stand der Technik.

Geländer

Eine Geländersicherung gewährt zusätzliche Sicherheit für Personen, die sich auf Flachdächern bewegen. Ein Geländer ist eine mindestens 1 m hohe Barriere, die errichtet wird, um Personal vor Stürzen zu schützen.

Sicherheitsdachhaken

Sicherheitsdachhaken sind Einzelanschlagpunkte zur Personensicherung, die bei Dacharbeiten auf Steildächern schützen.

Abgrenzungen

Abgrenzungen kennzeichnen den Gefahrenbereich; das Gebiet hinter der Abgrenzung soll nicht begangen werden. Es kann sich um die Absicherung von Gräben, Schächten usw. handeln. Das Risiko eines Sturzes wird also nach Möglichkeit von vornherein ausgeschlossen.

Gerüst

Ein Gerüst ist eine vorübergehende Hilfskonstruktion aus meist standardisierten Gerüstbauteilen aus Holz oder Metall, Stahl oder Aluminium. Es dient dazu, Mitarbeiter bzw. Materialien zu tragen, als Arbeitsplattform, zur Befestigung der Schalung oder als Seitenschutz in der Bauphase.

Die eingesetzten Gerüsttypen unterscheiden sich in Montage, Funktion und Material – vom Leitergerüst bis zum Mobilgerüst.

Unsere Leistungen

von der planung bis zur prüfung

Planung

Nach ÖNORM B 3417:2010 sind Dächer im Hinblick auf die spätere Nutzung bzw. auf Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten so zu planen, dass durch eine ständige Sicherheitsausstattung (bauliche Maßnahmen oder Dachsicherheitssysteme wie z. B. Anschlageinrichtungen) ein gesichertes Begehen der Dachflächen möglich ist.

Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, beim Einsatz der Arbeitnehmer sowie bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung umzusetzen.

Eine kompetente Beratung sowie effektive Planung ist selbstverständlich Teil unserer Dienstleistung.

AUVA: Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf DächernPDF · 3,8 MB

Montage

Wir montieren alle oben beschriebenen Systeme – auf Flach- und Steildächern, an Fassaden und in der Industrie, auf Untergründen wie Beton, Holz, Trapezblech oder Stahl.

Dokumentation

Wir bieten folgende Dokumentation gemäß ÖNORM B 3417:2010 und EN 795:2012 an:

  1. Übergabeprotokoll bzw. Abnahmeprüfung
  2. Montageunterlagen
  3. wiederkehrende Überprüfung

Unsere Dokumentation erhalten Sie in elektronischer Form, in Papierform oder auf einem Datenträger.

Was das Übergabeprotokoll enthalten muss

Der Errichter von Anschlagpunkten hat mit dem Übergabeprotokoll nachzuweisen, dass die vorgegebenen Kräfte gemäß ÖNORM EN 795 aufgenommen werden können. Im Übergabeprotokoll müssen mindestens folgende Aussagen enthalten sein:

  1. Name des Errichters
  2. Produktnamen der Anschlagmittel
  3. Datum des Einbaus des Anschlagpunktes
  4. Identifizierung des Anschlagpunktes
  5. die Höchstanzahl der anschlagbaren Personen
  6. Beschreibung der Untergrundkonstruktion und des verwendeten Ankersystems
  7. Angaben hinsichtlich der wiederkehrenden Überprüfung unter Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse
Was die Montageunterlagen enthalten sollten (EN 795:2012)
  1. Anschrift und Ort der Montage
  2. Name und Anschrift des Montageunternehmens
  3. Name der für die Montage zuständigen Person
  4. Produktkennung (Hersteller der Anschlageinrichtung, Typ, Modell/Artikel)
  5. Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, vorgesehene Zug- und Querkräfte)
  6. schematischer Montageplan, z. B. des Daches, und maßgebliche Benutzerinformationen wie die Position der Anschlagpunkte (relevant z. B. bei Schnee)
Steigschutz- und horizontale Sicherungssysteme

Die bauliche Konstruktion von Steigschutzsystemen muss nach Fertigstellung gemäß Herstellerangaben einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Die Abnahmeprüfung ist zu dokumentieren. Diese Unterlagen sollten zum Zweck der jährlich wiederkehrenden Überprüfung aufbewahrt werden.

Rettungsplan

In den gesetzlichen Grundlagen für Höhenarbeiten werden nicht nur die notwendigen Arbeitsverfahren evaluiert, sondern auch schnelle und funktionierende Rettungsverfahren. Die Rettungsausrüstung ist am Arbeitsplatz bereitzuhalten, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in ihrer Handhabung unterwiesen und geschult sein.

Eine Rettung muss jederzeit möglich sein! Neben den allgemein gültigen Grundsätzen der Ersten Hilfe sollten bei Verdacht auf Hängetrauma spezielle Maßnahmen getroffen werden.

Die 10 Gebote für die Höhenarbeit (AUVA)
  1. Sicherheit ist oberstes Gebot.
  2. Mit einer Gefährdungsbeurteilung bzw. Evaluierung (nach § 4 ASchG) werden Gefahrenpunkte bereits in der Planungsphase aufgezeigt und analysiert. Externe Einflüsse (Wetter etc.) sind ebenso zu berücksichtigen wie der Faktor Mensch und spezielle Gefahren (Strahlung etc.).
  3. Arbeitsabläufe müssen so geplant, durchgeführt und überwacht werden, dass bei allen Arbeitsschritten die maximale Sicherheit für Arbeitende und andere Personen wie Passantinnen und Passanten gegeben ist.
  4. Ein Rettungskonzept muss vorbereitet werden.
  5. Um Arbeiten auf höchstem Sicherheitsniveau zu gewährleisten, bedarf es geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz und anderer notwendiger Sicherheitsausstattung sowie gegen Hinabfallen gesicherten Werkzeugs.
  6. Alle Höhenarbeiterinnen und -arbeiter müssen in der Anwendung der PSA, der weiteren Sicherheitsausrüstung, der Werkzeuge sowie der situationsbezogenen Rettung geschult und unterwiesen sein.
  7. Höhenarbeitsplätze sind keine Alleinarbeitsplätze!
  8. Partnercheck durchführen!
  9. Stürze müssen immer vermieden werden!
  10. Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, muss immer darauf geachtet werden, dass der Sturzraum frei ist, Sturzweg und Fangstoß möglichst gering sind und jederzeit Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Unterweisung

Die Unterweisung jedes Arbeitnehmers muss gemäß § 14 ASchG erfolgen. Die beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Höhenarbeiter in Österreich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die PSA-Verordnung (PSA-V). Mit § 3 ASchG wird dem Arbeitgeber eine umfassende Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer aufgetragen.

Unterweisungen in unserem Schulungszentrum finden Sie bei den Lehrgängen des Instituts für Höhenzugangstechnik.

Wiederkehrende Überprüfung und Wartung

Anschlagpunkte, Steigschutzsysteme, horizontale Anschlageinrichtungen, Arbeitsbühnen, Laufstege und Leitern sind nach § 152 BauV sowie EN 795:2012 und ÖNORM B 3417:2010 mindestens einmal jährlich von fachkundigen Personen einer wiederkehrenden Überprüfung durch Augenschein zu unterziehen. Die Überprüfung wird gemäß den Herstellerauflagen durchgeführt, das Ergebnis ist zu dokumentieren.

In besonderen Fällen (z. B. Umgebungseinflüsse wie Erschütterungen, Schwingungen oder extreme Temperaturschwankungen) sind zusätzliche Überprüfungen gemäß den Angaben des Herstellers bzw. Errichters durchzuführen. Absturzsicherungen müssen außerdem nach jedem Belastungsfall (Absturz) und bei Mängeln nach Sichtprüfung kontrolliert werden.

Wir prüfen Einzelanschlagpunkte, Schienen- und Seilsicherungssysteme sowie Steigschutzeinrichtungen. Die Überprüfung umfasst eine visuelle Kontrolle und eine Funktionskontrolle nach den Maßstäben der Unfallversicherungsträger in Verbindung mit den Herstellervorschriften – mit Dokumentation am Produkt mittels Prüfplakette und Eintrag in das produktbezogene Prüfbuch.

Prüftermin anfragen

Die Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung finden Sie bei der Schutzausrüstung.

beratung und angebot

Sie planen eine Absturzsicherung, brauchen ein Angebot oder einen Prüftermin? Unsere technische Leitung berät Sie gerne.

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