Wir bieten folgende Dokumentation gem. der ÖNORM B 3417:2010 und EN 795:2012 (D) an:
1) Übergabeprotokoll / Abnahmeprüfung
2) Montageunterlagen
3) Wiederkehrende Überprüfung
Beispiel für Anschlagpunkte
Der Errichter von Anschlagpunkten hat mit dem Übergabeprotokoll nachzuweisen, dass die vorgegebenen Kräfte gemäß ÖNORM EN 795 aufgenommen werden können.
Im Übergabeprotokoll müssen mindestens folgende Aussagen enthalten sein:
1. Name des Errichters
2. Produktnamen der Anschlagmittel
3. Datum des Einbaus des Anschlagpunktes
4. Identifizierung des Anschlagpunktes
5. die Höchstanzahl der anschlagbaren Personen
6. Beschreibung der Untergrundkonstruktion und des verwendeten Ankersystems
7. Angaben hinsichtlich der wiederkehrenden Überprüfung unter Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse
Beispiel zu Unterlagen, die nach einer Montage vorliegen müssen EN 795:2012 (D)
Die Montageunterlagen sollten mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Anschrift und Ort der Montage;
2. den Namen und die Anschrift des Montageunternehmens;
3. den Namen der für die Montage zuständigen Person;
4. Produktkennung (Hersteller der Anschlageinrichtung, Typ, Model/Artikel);
5. Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, vorgesehene Zug- und Querkräfte);
6. schematischer Montageplan, z. B. des Daches und maßgebliche Benutzerinformationen, wie die Positionsangabe der Anschlagpunkte (relevant z. B. bei Schnee).
Für Steigschutzsysteme und horizontale Sicherungssysteme gilt:
Die bauliche Konstruktion von Steigschutzsystemen muss nach Fertigstellung gemäß Herstellerangaben einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Die Abnahmeprüfung ist zu dokumentieren. Diese Unterlagen sollten zum Zweck der jährlich wiederkehrenden Überprüfung aufbewahrt werden.
Unsere Dokumentation erhalten Sie in elektronischer Form, in Papierform oder auf einem Datenträger.