Haltegurte EN358 sind nur mehr für spezifische Berufsgruppen zulässig, wie z.B. Baumpfleger, Holzmaststeiger, Feuerwehr. KEIN AUFFANGGURT !!!

Das Haltesystem besteht aus mehreren Bestandteilen, die zur Bildung einer gesamten Ausrüstungsanordnung für Haltefunktionen untereinander verbunden sind. Haltegurte umschließen den Mittelteil des Rumpfes der zu sichernden Person.