Nach ÖNORM B 3417:2010 sind die Dächer in Hinblick auf die spätere Nutzung bzw. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten so zu planen, dass durch eine ständige Sicherheitsausstattung (bauliche Maßnahmen oder Dachsicherheitssystemen wie z. B. Anschlageinrichtungen) ein gesichertes Begehen der Dachflächen möglich ist.
Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, beim Einsatz der Arbeitnehmer sowie bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung umzusetzen.
Eine kompetente Beratung sowie effektive Planung ist selbstverständlich ein Teil unserer Dienstleistung.
Dokument zum Download: