Wiederkehrende Überprüfung von PSAgA
Die sichere Benützung soll geschult und regelmäßig von fachkundigen oder vom Hersteller autorisierten Personen auf ihren einwandfreien Zustand (entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen mindestens einmal jährlich) überprüft werden. Über diese Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen. Die Wartung der PSA ist auch ein Bestandsteil der sicheren Benützung.
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Wiederkehrende Überprüfung von Absturzsicherungen bzw. Wartung
Anschlagpunkte, Steigschutzsysteme, horizontale Anschlageinrichtungen, Arbeitsbühnen, Laufstege und Leitern sind nach § 152 BauV sowie EN 795:2012 und ÖNORM B 3417:2010 mindestens einmal jährlich von fachkundigen Personen einer wiederkehrenden Überprüfung durch Augenschein zu unterziehen. Überprüfung wird gem. der Herstellerauflagen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren.
In besonderen Fällen (zB Umgebungseinflüsse wie Erschütterungen, Schwingungen, extreme Temperaturschwankungen) sind zusätzliche wiederkehrende Überprüfungen gemäß den Angaben des Herstellers und/oder Errichters durchzuführen.
Absturzsicherungen müssen auch nach jedem Belastungsfall (Absturz) und bei Mängeln nach Sichtprüfung kontrolliert werden.
Unsere Überprüfung bezieht sich auf folgende Absturzsicherungen:
Einzelanschlagpunkte
Schienen- und Seilsicherungssysteme
Steigschutzeinrichtungen
Die Überprüfung umfasst eine visuelle Kontrolle und eine Funktionskontrolle nach den Maßstäben der Unfallversicherungsträger in Verbindung mit den Herstellervorschriften.
Die Überprüfung beinhaltet jeweils die Dokumentation am Produkt mittels Prüfplakette und den Eintrag in das produktbezogene Prüfbuch.