Flachdachsicherung ist ein Sammelbegriff für schützende Maßnahmen, die zwar keine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erfordern, aber beispielsweise Seitenschutz in Form eines Gerüsts oder Schutzgeländers voraussetzen. Ein Seitenschutz-System ist ab 3 m Absturzhöhe erforderlich, und bei Verkehrswegen muss schon ab 2 m Absturzhöhe ein solches angebracht werden. Auch Dachdurchdringungen, wie z.B. Lichtbänder oder Lichtkuppeln müssen durchsturzsicher gestaltet werden. Beschickungsöffnungen, für den Materialhochtransport, müssen gebaut, sowie Schutzbeläge verlegt werden. Außenaufgänge in Form von Treppentürmen sind heute Stand der Technik.