Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird bei dem Transport, der Befestigung und Sicherung von Menschen und Gütern eingesetzt.
Nicht nur die Industriekletterer oder Dacharbeiter, sondern auch Personen, die regelmäßig in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten sollen eine individuelle persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz besitzen. Zuverlässigen Schutz bietet die Absturzsicherung aber nur, wenn sie für den Einsatzbereich geeignet sind und den Bedürfnissen und der Tätigkeit der Nutzer entsprechen.
Wenn technische und organisatorische Maßnahmen zur Erreichung des Schutzzieles nicht ausreichen, ist dem Arbeitnehmer die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie muss dem Schutzzweck entsprechen, geeignet sein, ergonomisch und dem Träger angepasst. Grundsätzlich ist sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Bei Benutzung durch mehrere Personen ist Gesundheits- und Hygienevorsorge zu treffen, z.B.: durch Reinigung, Desinfektion, Tausch von Kontaktteilen usw. Die zweckentsprechende Verwendung ist zu überwachen.
Die sichere Benützung soll geschult und regelmäßig von fachkundigen oder vom Hersteller autorisierten Personen auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden. Über diese Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen müssen eine genaue Zuordnung des Prüfergebnisses zum jeweils geprüften Ausrüstungsgegenstand über dessen gesamte Verwendungsdauer ermöglichen (z. B. durch Gerätenummer). Die Ausrüstungsgegenstände müssen dementsprechend gekennzeichnet sein. Die Wartung der PSA ist auch ein Bestandsteil der sicheren Benützung.
Sicherer Umgang mit der optimalen Persönlichen Schutzausrüstung ist die Voraussetzung für erfolgreiche Arbeiten.