Unterweisung

Die Unterweisung jedes Arbeitnehmers muss gemäß § 14 ASchG erfolgen.
Die beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Höhenarbeiter in Österreich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die PSA-Verordnung (PSA-V). Dem Arbeitgeber wird mit den Bestimmungen von § 3 ASchG eine umfassende Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer aufgetragen (…Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, beim Einsatz der Arbeitnehmer sowie bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer folgende allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung umzusetzen…)

Unterweisungen, die in unserem Schulungszentrum angeboten werden, finden Sie unter dem Thema: Lehrgang – Institut für Höhenzugangstechnik.