Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen
Marischka GmbH & Co KG (nachfolgend AN)
Klausenweg 625, 2534 Alland
FN495594s
und dem Kunden / dem Käufer / dem Vertragspartner / dem Auftragsgeber (nachfolgend AG)
Allg. Geschäftsbedingungen Stand 03/2024
1. Allgemein
1.1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für sämtliche, zwischen dem AN und dem AG bestehenden, unten näher beschriebenen Vertragsbeziehungen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Der AN richtet sich mit diesen AGB ausschließlich an Unternehmer.
Diese AGB gelten:
- für sämtliche Veranstaltungen von Lehrgängen, Seminaren, Schulungen und Maßnahmen (wie Kurse, Unterweisungen oder Veranstaltungen);
- für den Verkauf, die Beratung und die Lieferung von Produkten;
- für alle Dienstleistungen (wie seiltechnische Arbeiten, Absturzsicherungen, Wartungen, Reinigungsarbeiten oder Installationen);
die von dem AN durchgeführt werden. Der AN führt die Leistung selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch.
Geschäftsbedingungen des AG, welche mit den AGB des AN nicht vereinbar sind, werden hiermit für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem AG und dem AN ausgeschlossen. Dies gilt auch für allfällige frühere Vereinbarungen zwischen dem AG und dem AN. AGB des AG widerspricht der AN hiermit ausdrücklich.
Jede Bestellung bzw. Auftragsbestätigung welcher Art auch immer (telefonisch, schriftlich, persönlich) beim AN umfasst die vorbehaltlose Akzeptanz dieser AGB.
1.2. Angebot / Bestellung / Auftragsbestätigung
Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Ist nichts Abweichendes vereinbart, so ist ein vom AN vorgelegtes Angebot als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu verstehen. Die Gültigkeit des Angebotes und der angeführten Preise ist zeitlich eingeschränkt und dem Angebot zu entnehmen. Angebote ohne Gültigkeitsangabe sind max. drei Monate ab Angebotsstellung gültig.
Der Vertrag zwischen dem AN und dem AG kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des AN zustande. Diese Bestätigung kann von der ursprünglichen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung abweichen und muss sofort vom AG überprüft werden.
Der AN behält sich das Recht vor, eine Bestellung bzw. Auftragsbestätigung abzulehnen oder sie von Abweichungen von diesen AGB abhängig zu machen.
Zur Ablehnung und sofortigen Unterbrechung bzw. zum sofortigen Abbruch ist der AN insbesondere dann berechtigt, wenn der AG gegen eine wesentliche Bestimmung dieser AGB verstößt, der Lehrgang den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, die örtliche Gegebenheit vom AG falsch angegeben oder verändert wurden, ein Teilnehmer nicht dazu in der Lage ist, die praktischen Übungen durchzuführen, der Ruf oder die Sicherheit gefährdet ist oder im Falle Höherer Gewalt
1.3. Vergütung
Die Vergütung erfolgt laut der Bestätigung des AN, nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen, bzw. nach tatsächlich geleisteten Stunden.
Wird ein Pauschalbetrag vereinbart, so gilt die Pauschalsumme für die, z.B. durch ein Angebot, beschriebene Leistung. Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre des AN zuzuordnen sind, sowie Leistungen, die zur Vertragserfüllung notwendig waren, aber von dem Vertrag abweichen, können zu Nachträgen des AN und einer Erhöhung des Gesamtbetrages führen.
Für durch den AG oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige der zusätzlichen Kosten durch den AN ein Anspruch auf angemessenes Entgelt und angemessene Verlängerung der Dienstleistungszeit. Auf Verlangen legt der AN dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot.
Wird die Vergütung nach Regiepreisen oder Pauschale vereinbart, so gelten zusätzlich die nachstehenden Sätze:
Normalarbeitszeit: 06.00-18.00 Uhr (bis 8 Std/Pers)
50% Zuschlag: ab 8 Std/Pers bzw. Samstag 6.00-22.00 Uhr
100% Zuschlag: 22.00-06.00 Uhr bzw. Sonn- u. Feiertag
Evt. Nächtigungskoste, Anfahrts-Pauschale und Tagesgelder sind nicht in den Regiepreisen inkludiert.
1.4. Zahlungsfristen und Rechnungslegung
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben in EURO und exklusive USt. Zahlungen für auf Rechnung ausgelieferte Ware sowie für Neukunden werden sofort fällig und sind innerhalb von drei Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für Dienstleistungen gilt eine Zahlungsfrist von 21 Tagen ab Rechnungslegung. Andere Zahlungskonditionen müssen bei sonstiger Ungültigkeit schriftlich festgehalten werden.
Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von EUR 40,- pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
Rechnungen werden in 1-facher Ausfertigung per E-Mail zugesendet. Diese gelten als Originalrechnungen. Bei Bedarf einer Zusendung per Post ist dies dem AN schriftlich mitzuteilen. Der AG ist in jedem Fall verpflichtet, seine aktuelle Postadresse bekannt zu geben.
Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigten den AN erst zur Geltendmachung seiner ihm gesetzlichen zustehenden Rechte, wenn der AN trotz schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht liefert. In die Lieferfristen nicht miteinzurechnen sind Umstände, die nicht in der Sphäre des AN liegen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, verzögert werden.
Einwendungen des AG sind spätestens zwei Wochen nach Einlangen der Rechnung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt.
1.5. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
Auf dem Firmengelände gilt für alle Lehrgangsteilnehmer, Besucher und Kunden die interne Sicherheitsunterweisung für Fremdfirmen.
Bei den Lehrgangsmaterialien bleiben Irrtümer, Änderungen sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Der AN übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Der AN gewährleistet, dass die zu den Lehrgängen bereit gestellten Materialien wie PSA, Seile, ABS-Einrichtungen, etc. den gesetzlichen Normen entsprechen und regelmäßig der gesetzlich geforderten Überprüfung unterzogen werden. Die Auswahl bzw. Beauftragung der jeweiligen Leistung liegt im Verantwortungsbereich des AG, insbesondere die Auswahl von Lehrgangsinhalten oder Absturzsystemen.
Der AN gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (= Abholung bzw. Ablieferung der Ware durch den bzw. beim AG) frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Ware ist nach der Abholung bzw. Ablieferung sofort zu kontrollieren. Dabei festgestellte sowie jegliche erkennbaren Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche unverzüglich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen ab Entdeckung bei sonstigem Verlust allfälliger Gewährleistungeansprüche beim AN schriftlich anzuzeigen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich der AN vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Rechnungsstellung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den betriebsgewöhnlichen Verschleiß bzw. die normale Abnutzung. Ansprüche des AG auf Schadensersatz aus welchem Grund auch immer, z.B. wegen Verzugs, Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AN beruhen. Der AG hat nachzuweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestanden hat.
Sämtliche diesen AGB unterliegenden Ersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vertrauensschäden ist ausgeschlossen. Der AN haftet nicht beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Verschulden ist dem AN nachzuweisen.
1.6. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung ist der Webseite zu entnehmen.
1.7. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Dokumentation und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
1.8.Höhere Gewalt
Im Fall von höherer Gewalt haftet der AN nicht für die Nichteinhaltung seiner im Rahmen des Vertrages zu erfüllenden Pflichten. Dies gilt insbesondere für: Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser Überschwemmung, Muren, Sturm, Epidemie, Pandemie, Krieg, Streik, sowie sämtliche weiteren Ereignisse, auf die der AN keinen Einfluss hat. Selbiges gilt für die teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung des Unternehmens des AN, der Lieferanten oder Zulieferer, sowie für alle unvorhersehbaren und unüberwindbaren Vorkommnisse, die außerhalb der Kontrolle des AN liegen und die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Vertrages beeinträchtigen.
1.9. Gerichtstand und anwendbares Recht
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag zwischen dem AN und dem AG ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz (Alland) örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.10. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hiedurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. Lücke tritt ersatzweise eine Regelung, wie sie die Parteien zur Erreichung des (wirtschaftlich) gleichen Ergebnisses in Kenntnis der Unwirksamkeit bzw. Lücke vereinbart hätten.
2. Erweiterung der jeweiligen Geltungsbereiche
2.1. Dienstleistung
2.1.1. Planvorlauf
Die vom AG dem AN zur Verfügung zu stellenden Plänen (Ausführungspläne, Polierpläne, Bewehrungspläne, Aussparungen, etc.) und sonstige Unterlagen sind vom AG so zeitgerecht beizustellen, dass eine ordnungsgemäße Arbeitsvorbereitung, Prüfung und Leistungserbringung durch den AN erfolgen kann, jedoch mindestens 2 Wochen vor dem Arbeitsbeginn. Sollte es zu Leistungsänderungen, zusätzlichen Leistungen und Änderungen kommen, gilt Punkt 1.3. und 2.2.
2.1.2. Hinweise zu Absturzsicherungen, zu Dienstleistungen und zum MontageuntergrundDer AG sorgt für einen Normentsprechenden Montageuntergrund. Der AG bestätigt eine statisch tragfähige Unterkonstruktion, im Zweifelsfall muss der Montageuntergrund von einem Statiker bzw. vom Hersteller geprüft werden.
Stehfalz-Dächer: Grundvoraussetzung ist ein nach den gültigen Normen / Fachregeln verlegtes Stehfalzdach (Blechstärke: Stahl min. 0,5 mm; Aluminium min. 0,7 mm; Titanzink min. 0,7 mm; Edelstahl min. 0,5 mm), eine statisch tragfähige Unterkonstruktion und die Verwendung der originalen, für das Dachprofil geeigneten Befestigungsmittel. Bei beschichteten Blechen darf bei der Montage die Beschichtung nicht beschädigt werden.
Trapezblech-Dächer: Grundvoraussetzung für eine fach-/sachgerechte Montage ist ein nach den gültigen Normen / Fachregeln verlegtes Trapezprofildach (Materialstärke: Stahl min. 0,6 mm), eine statisch tragfähige Unterkonstruktion und die Verwendung der originalen, in dieser Gebrauchsanleitung angeführten Befestigungsmittel.
Beton: Gerissen und ungerissener Beton = Betonqualität min. C20/25 Hohldielendecke (Betondicke = min. 30 mm) NICHT in Estrich, Ausgleichsbeton, Gefällebeton, etc. zugelassen.
Holz: Konstruktionsholz min. 160×160 mm, Holzsparren min. 80×100 mm, First min. 80×80 mm, Holzschalung Stärke 24-30 mm, Breite 80-160 mm, Holzschalung OSB-Plattenstärke min. 22 mm, Massivholzdecke min. 80 mm
2.1.3. Bereitstellung bauseits vom AG
Der AG sorgt für den ungehinderten Zugang zum Objekt, einen freien Parkplatz am Leistungsort und zusätzliche Beistellungen gem. Auftragsbestätigung.
2.1.4. Durch den AN nicht verschuldete Stehzeiten
Bei nicht durch den AN verschuldeten Stehzeiten, werden dem AG die im Angebot angeführten Stundensätze pro Person verrechnet.
2.1.5. Lieferzeiten der Dienstleistung
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt gem. schriftlicher Vereinbarung, bzw. Auftragsbestätigung.
Die Durchführung der Arbeiten hängt von klimatischen Bedingungen ab, die tägliche Entscheidung der Durchführung der Arbeiten obliegt dem AN. Der AN verpflichtet sich nach bestem Wissen und Vermögen zu einer fach- und termingerechten Erfüllung der im Vertrag beschlossenen Leistungen.
2.1.6. Fertigstellung der Arbeiten
Nach Fertigstellung der Arbeiten muss vom AG mit dem AN eine Abnahme erfolgen. Beanstandungen sind vom AG spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Leistungen, die durch nicht vermeidbare Ereignisse verspätet oder gar nicht vollbracht werden können, haftet der AN nicht.
2.1.7. Nicht inkludierte Leistung
Für die erforderlichen Absperrungen im Gefahrenbereich ist der AG, ohne zusätzlichen Kosten für den AN, im vollen Umfang und nach gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Eventuelle Blitzschutz- oder Potentialausgleichsanbindungen bzw. Einbindungen sind nicht Bestandteil unseres Angebotes und müssen diese gegebenenfalls von einem Konzessionierten Blitzschutz bzw. Elektrounternehmen in Absprache mit uns bzw. gemäß den Herstellerangaben geplant und ausgeführt werden.
Spengler-/Dachdeckerarbeiten (öffnen, isolieren, Abdichtungsarbeiten etc.) sind durch zertifizierte
Dach- o. Spenglerbetriebe durchzuführen und sind nicht Bestandteil unseres Angebotes.
2.2. Produkte / Material
2.2.1. Lieferbedingungen
Versand- und Verpackungskosten sind vom AG zu tragen und werden zusätzlich nach Anfall berechnet. Sie richten sich nach der vom AG gewählten Versandart und der angegebenen Lieferadresse.
Auf etwaige Besonderheiten bei den Versandkosten wird bei der Angebotslegung durch den AN hingewiesen.
Der AN liefert grundsätzlich an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
Der AG kann seine bevorzugte Versandart vor Abschluss des Bestellvorgangs selbst bestimmen. Der AN behält sich jedoch vor, bei einzelnen Bestellungen die gewählte Versandart zu ändern, wenn dies zweckmäßiger ist.
Die Lieferung der Ware erfolgt durch die von uns beauftragten Paketzustelldienstleister. Der AN schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung seiner Ware an den Paketzustelldienstleister. Für deren Verzögerungen ist der AN nicht verantwortlich.
2.2.2. Preis und Gültigkeitsbedingungen
Die angegebenen Preise für die angebotenen Produkte obliegen den Preisanpassungen der jeweiligen Lieferanten. Etwaige Preiserhöhungen infolge Produktänderungen, zusätzlichen Leistungen und nicht vorhersehbaren Änderungen, die von unseren Lieferanten an uns weiterverrechnet werden, können zu Nachträgen beim AG führen. Auf Verlangen legt der AN dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot.
2.2.3. Eigentumsvorbehalt
Der AN behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit der AN im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Ware unverzüglich an den AN zu retournieren.
2.3. Lehrgang, Unterweisung, Schulung, Veranstaltung etc.
2.3.1. Allgemein
Das Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre. Teilnehmer haften für ihre gesundheitliche und körperliche Eignung (z.B. Schwindelfreiheit), um am Lehrgang teilzunehmen. Probleme am Lehrgangstag müssen dem Trainer unverzüglich gemeldet werden. Standardsprache bei Lehrgängen, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wird, ist Deutsch.
Für die GWO Lehrgänge ist die Bekanntgabe der WINDA ID bei der Auftragsbestätigung, spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn zwingend erforderlich.
Bei Bedarf wird bei Lehrgängen in Alland kostenlos die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Verwendung eigener mitgebrachter PSA ist nur gestattet, wenn der AG dies wünscht und garantiert, dass die PSA innerhalb der letzten 12 Monate der dokumentierten, jährlichen Überprüfung unterzogen wurde. Der AN übernimmt keine Haftung für den Zustand dieser PSA. Die Trainer haben das Recht (bei offensichtlichen Mängeln oder Gefahr), die Verwendung mitgebrachter PSA einzuschränken.
Für die Abrechnung sowie Stornierung der Lehrgänge gelten die tatsächlich gebuchten Teilnehmerzahlen (gem. Auftragsbestätigung oder E-Mail-Anmeldung). Bei höheren Teilnehmerzahlen werden diese zusätzlich (je Teilnehmer) verrechnet. Für die vertraglich vereinbarte Schulungsleistung (Kurs, Lehrgang, Seminar) kann der AN eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100% der Kurskosten verlangen.
2.3.2. Stornogebühren
Jede Anmeldung ist verbindlich, sobald der Termin schriftlich vom AG bestätigt wurde.
Nach der geltenden Rechtslage besteht grundsätzlich kein Recht, vom Teilnahmevertrag einseitig zurückzutreten oder diesen zu ändern. Sollte es zu einem Rücktritt vom Schulungsvertrag kommen, muss dieser schriftlich erfolgen.
Die Stornogebühr beträgt bei einem Rücktritt bis 11 Werktagen vor Seminarbeginn 20% der Auftragssumme. Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 – 1 Werktagen vor Seminarbeginn 90% der Auftragssumme. Am Lehrgangstag 100%.
Bei Umbuchungen seitens des Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10% des Seminar-/Pauschalpreises verrechnet.
2.3.3. Storno seitens des AN
In der Regel kann die Veranstaltung / der Lehrgang bis 5 Werktage vor Seminarbeginn schriftlich (E-Mail) vom AN ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Auf Grund einer möglichen Epidemie (z.B. COVID 19) behalten wir uns vor, den Lehrgang auch kurzfristig (bis zum Lehrgangsbeginn) abzusagen bzw. zu verschieben. Eventuell bereits entrichtete Teilnahme- und Prüfungsgebühren werden selbstverständlich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Kunden schriftlich bekannt gegebenes Konto.
2.3.4. Schulungszeiten
Preise der Lehrgänge verstehen sich von Montag bis Freitag. Bei Durchführung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag erfolgen Zuschläge, dies erfordert eine entsprechende Vereinbarung.
Stand: 21.03.2024